Angelika Gundermann News

Steigerung beim Mindestlohn

Geldschein und Münzen

Der Mindeslohn für pädagogisches Personal steigt 2016. (Bild: Mindestlohn 93/365, Dennis Skley, flickr.com, CC BY-ND)

2016 steigt der Mindestlohn für das pädagogische Personal in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Betroffen sind vor allem pädagogische Beschäftigte in Weiterbildungsunternehmen, die überwiegend SGB II/SGB III Maßnahmen durchführen.

In den alten Bundesländern steigt der Stundenlohn auf 14 Euro, in den neuen Bundesländern auf 13,50 Euro. Ab Januar 2017 sollen dann bundesweit 14,60 Euro bezahlt werden. Der Branchenmindestlohn ist für allgemeinverbindlich erklärt worden, muss also auch von Aus- und Weiterbildungsunternehmen gezahlt werden, die nicht tariflich gebunden sind. Auch der Urlaubsanspruch wurde neu geregelt: Bei einer Fünf-Tage-Woche gibt es jährlich mindestens 29 Tage Urlaub. Weitere Informationen zum Mindestlohn für pädagogisches Personal finden Sie hier.


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