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Wann bei CC0 der Urheber genannt werden muss

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Caution  (Bild:  ferarcosn  /  Pixabay.com;  Pixabay License: https://pixabay.com/de/service/license/) 

Wer sein Werk unter der Creative-Commons-Lizenz CC0 veröffentlicht, erlaubt die (kommerzielle) Verwendung, Bearbeitung und das Teilen seines Inhalts ohne Nachfrage. Die regulären CC0-Lizenz enthält keine weiteren Bedingungen wie etwa eine Namensnennung. Urheber oder Rechteinhaber erklären quasi, auf etwaige Rechte an ihrem Werk vollständig zu verzichten. Es gibt jedoch eine Ausnahme.

Eine Einschränkung ergibt sich in Staaten, in denen solch ein vollständiger Verzicht auf die Urheberschaft nicht vorgesehen ist. Es verbleibt in diesem Fall das Urheberrecht beim Urheber bei der Vergabe der CC0-Lizenz und damit auch die Pflicht des Nutzenden zur Namensnennung des/der Urheber*in.

Bestimmte Bestandteile des Urheberrechts – die Urheberpersönlichkeitsrechte – sind nicht verzichtbar“ (Steinhau & Pachali 2017).

Der Urheber eines Werkes hat nach in Deutschland geltendem Urheberrecht jederzeit einen Anspruch darauf, als solcher genannt zu werden. Auf das Recht der namentlichen Benennung gemäß § 74 UrhG* kann der Urheber nicht dauerhaft verzichten. Die Abtretung von Urheberrechten beinhaltet keinen Verzicht auf das Benennungsrecht. Möglich wäre allenfalls ein durch besondere Voraussetzungen begründeter Verzicht auf die Benennung in einem Einzelfall“ (Weiß 2015). 

*Im Originalzitat  verweist der Autor anstelle auf den § 74 UrhG auf den § 74 UWG.  Der § 13  UrhG  regelt die Anerkennung der Urheberschaft: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Nach § 29  UrhG "Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht" ist "das Urheberrecht nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen". Der § 74 UrhG  beschreibt das Recht auf Namensnennung:  "Der ausübende Künstler hat das Recht, in Bezug auf seine Darbietung als solcher anerkannt zu werden. Er kann dabei bestimmen, ob und mit welchem Namen er genannt wird."

CC BY SA 3.0 by Susanne Witt für wb-web


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