Landesbildungsgesetze

Die Landesregierungen sind für die allgemeine Weiterbildung/Erwachsenenbildung zuständig. Auf Länderebene kann es hierbei durchaus zu Unterschieden kommen. So verzichten zwei Bundesländer auf ein Bildungsfreistellungsgesetz. Im Folgenden finden Sie die Inhalte der Texte sowie Verlinkungen zu allen Gesetztestexten der einzelnen Länder.

Wegweiser in verschiedene Richtungen

Bild: 422737 / pixabay.com, CC0 Public Domain

Recht des Bildungswesens 

(Weiterbildung in Weiterbildungseinrichtungen, Schulen und Fachschulen)

  • Schul-/Fachschulgesetze
  • Weiterbildungs-/Erwachsenenbildungsgesetze
  • Bildungsfreistellungsgesetze
  • Fachhochschul-/Hochschulgesetze
  • Landespersonalvertretungsgesetze

Die meisten Länder haben mit Weiterbildungsgesetzen den Bereich der allgemeinen Weiterbildung geregelt. In vielen Bundesländern ist die Erwachsenenbildung Teil der Verfassung, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen.

Wesentliche Kernpunkte der Weiterbildungsgesetze sind:

  • Recht auf Weiterbildung für jedermann
  • Gesamtbereich der Weiterbildung gleichberechtigter Teil des Bildungswesens
  • Aufgaben der Weiterbildung umfassen allgemeine, politische, berufliche und kulturelle Weiterbildung und schließen den Erwerb von Schulabschlüssen und Eltern-und Familienbildung ein
  • Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots an Lehrveranstaltungen der Weiterbildung durch Einrichtungen verschiedener, meist öffentlicher Träger
  • Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens
  • Prüfungen für vorbereitende Lehrgänge, die den entsprechenden staatlichen Bildungsgängen gleichwertig sind
  • Förderung der Weiterbildung seitens des Landes durch Übernahme der Kosten für das hauptamtliche bzw. hauptberufliche pädagogische Personal und für Maßnahmen, die nach Unterrichtsstunden und Teilnehmertagen berechnet werden.

 

In Hochschulgesetzen wird unter anderem die wissenschaftliche Weiterbildung erfasst. Manche Länder, wie z.B. Bayern, erließen Gesetze zur Förderung der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, dass im ganzen Land Einrichtungen mit einem breiten Bildungsangebot zur Verfügung stehen. In Hessen gibt das Weiterbildungsgesetz die Ziele der Weiterbildung und die Stellung sowie die Aufgaben vor. Das Gesetz regelt die Förderung sowie Anerkennung von Einrichtungen, deren institutionelle Förderung und die Programmförderung.

Viele Gesetze werden in Verordnungen weiter ausgeführt. Diese Verordnungen beschreiben oft die Art und Weise der Umsetzung.

Darüber hinaus haben fast alle Bundesländer ein Bildungsfreistellungsgesetz erlassen:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

 
(Aktualisiert am 05.10.2022: Verlinkungen zu Weiterbildungsgesetzen, Susanne Witt)


Das ändert sich ab 2024.

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